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    News - Saartoto informiert

Falsche „Gewinnversprechen“...

...können teuer werden!

Mutmaßliche Kaffeefahrt-Anbieter arbeiten mit neuen Tricks!


Schon wieder Ärger mit falschen Gewinnversprechen. Tausende Saarländer haben in den vergangenen Wochen einen Brief von „Dr. Braun & Partner“, angeblich Finanzdienstleister, erhalten. Das Schreiben wirkt zunächst seriös. Mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer informieren „Dr. Braun & Partner – Finanzdienstleistungen“ über einen „versprochenen Gewinn“ von der Firma „Lotto-Gewinn-Service“.


„Wie Sie sich bestimmt noch erinnern, wurde Ihnen die Gewinnsumme, aus uns unbekannten Gründen, nicht ausgezahlt“, heißt es. Die Gewinnsumme von rund 950 Euro sei einem Kundenkonto gutgeschrieben, würde nun aber an einem Geld-Übergabetermin ausgezahlt. Diesen Termin gelte es unbedingt einzuhalten.

Saartoto weist noch einmal ausdrückliche darauf hin, dass die staatlichen Lottogesellschaften niemals an solchen Machenschaften beteiligt sind. Entweder ist der Kunde über die Kundenkarte bekannt, dann bekommt er den Gewinn ausgezahlt. Oder es ist ein anonymer Tipp, dann kann der Gewinn nicht zugeordnet werden. In keinem Falle jedoch gibt Saartoto persönliche Daten der Gewinner heraus.
Einen „Lotto-Gewinn-Service“ gibt es nach unsern Informationen nicht, wohl aber viel Betrug unter diesem Namen. Die mutmaßlichen Betrüger versuchen sich an das staatliche LOTTO anzuhängen, um Seriosität vorzugaukeln.
Bei näherer Betrachtung weist der Brief typische Merkmale einer Kaffeefahrt-Einladung auf: So gibt es ein Rahmenprogramm mit kostenlosem Mittagessen, eine kostenlose Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe (Ort wird nicht genannt) und eine Prämie. Nach Recherchen der Saarbrücker Zeitung ist „Dr. Braun & Partner“ lediglich eine Briefkastenfirma.

Nach Angaben der Polizei ist das Schreiben eine „straflose Vorbereitungstat zu einem Betrug“. Von Betrug könne erst dann die Rede sein, wenn der angeschriebene Bürger auch tatsächlich geschädigt wurde. Die Polizei vermutet, dass diejenigen, die an den Verkaufsfahrten am 12. und 13. Juli teilnehmen, zunächst eine Bearbeitungsgebühr an den angeblichen Finanzdienstleister entrichten müssen, um den Gewinn zu erhalten. Werde dieser dann allerdings nicht ausgezahlt, sei der Straftatbestand eines Betruges erfüllt.

Die Verbraucherzentrale Saar vermutet ein anderes Vorgehen:
Die Teilnehmer würden zum Buchen einer überteuerten Reise genötigt, auf die dann ein Nachlass in Höhe des angeblichen Gewinns gewährt werde. Sie rät, das Schreiben einfach zu ignorieren – oder per Formschreiben „Dr. Braun & Partner“ aufzufordern, die persönlichen Daten zu löschen. Entsprechende Formschreiben gibt es im Internet unter www.vz-saar.de.



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