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Schwarze Lotterien - Achten Sie auf Ihr Spiel!

Im Saarland sind Web-Seiten in deutscher Sprache zugänglich, die unsere Lotterien kopieren. Sie gaukeln eine Spielteilnahme an den echten Lotterie-Produkten vor. Doch hinter diesen Plattformen verbergen sich Produkt-Piraten.

Diese Angebote haben nichts mit einer Lotterie zu tun.

Wer bei solchen Anbietern einen Tipp abgibt, schließt eine „schwarze Wette“ auf den Ausgang der Ziehung ab.

Das bedeutet: Der Tipper wettet bei illegalen Anbietern wie Lottoland, Lottohelden oder Tipp24 darauf, dass seine Zahlen beispielsweise beim deutschen Original „LOTTO 6aus49“ gezogen werden. Diese Wetten sind in Deutschland in jedem Fall verboten, also illegal.

Täuschung der Verbraucher

Produkt-Piraten locken mit internationalen Mega-Lotterien und Mehrfach-Jackpots, ködern Kunden mit Rabatt-Aktionen und versuchen, das Vertrauen mit Fotos von angeblichen neuen Multi-Millionären zu gewinnen.

Die Internet-Seiten sehen täuschend echt aus, sind aber nur eine billige Lotto-Kopie. Sechs Kreuze und eine Superzahl - also alles wie beim klassischen LOTTO 6aus49?

Ein Trugschluss, der böse Folgen haben kann.

In jüngster Zeit nehmen die Beschwerden von geprellten Tippern in Internet-Foren zu, die bei illegalen Anbietern ihr Glück versucht haben.

Da ist die Rede von „Sperrung und Auszahlung verweigert“, „Hände weg von Lottoland“, „Lottoland-Betrug“ - und das ist nur ein kleiner Ausschnitt von betrogenen Lotterie-Spielern. Die Erfahrungen zeigen, dass häufig kleinere Gewinnbeträge, die auch schon mal 200 € betragen können, nicht ausbezahlt werden.

Im Gewinnfall werden u.a. einfach die Spielkonten der Tipper gesperrt.

Eine Unternehmensreaktion auf Beschwerden scheint es in den seltesten Fällen zu geben. Einen Rechtsstreit gegen ein Unternehmen beginnen, das in einer Steueroase sitzt?

Langwierig, kostspielig und zumeist erfolglos.

Die Verbraucherzentrale im Saarland warnt

Auch die Verbraucherzentrale im Saarland warnt davor, dass der Traum vom Glück zum Albtraum werden kann. Lesen Sie hier den Warnhinweis der saarländischen Verbraucherzentrale:

LOTTO ist nicht gleich LOTTO

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Urteil ebenfalls die Thematik der Schwarzen Wetten verhandeln müssen.

„Die Klägerin betreibt unerlaubtes Glücksspiel.“

Saarländer spielen sicher dehemm - Spielen beim Original

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