dklb_close dklb_info dklb_bt_arrow_left dklb_bt_arrow_right dklb_sl_arrow_left dklb_sl_arrow_right_ lotto_kleeblatt ic_online ic_offline

Ziele von Saartoto

Die wesentlichen Ziele von Saartoto sind, strikt nach den Maßgaben des Glücksspielstaatsvertrages:


Rückfragen rund um den Spieler- und Jugendschutz können an
spielerschutz@saartoto.de gestellt werden.

Saartoto ist sich seiner Verantwortung als Glücksspielanbieter bewusst und arbeitet deshalb seit Jahren eng mit Hilfeeinrichtungen auf lokaler und bundesweiter Ebene zusammen. Informationen und auch Hilfe finden Sie etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Hotline: 0800 1 372700 (kostenlos und anonym).
Webseite: http://www.check-dein-spiel.de

Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland

Telefon: 0681 30906-90
Webseite: www.gluecksspielsucht-saar.de

Weitere Hilfe

Webseite: http://www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de


Spielsucht ist ein ernstes Problem. Es wird verkannt, dass sie in Deutschland nur deshalb noch nicht ausgeufert ist, weil es seit über 60 Jahren ein staatlich reguliertes Glücksspielangebot gibt.

Aktuelle wissenschaftliche Studien gehen von bundesweit 100.000 bis 150.000 pathologisch Spielsüchtigen und 200.000 bis 400.000 Menschen mit Spielsuchtproblemen aus.

Mit weitem Abstand gehen die größten Gefahren von Spielautomaten aus (über 70 %), aber eine steigende Zahl von Spielsüchtigen kommt auch aus dem Bereich der Online-Glücksspiele.

Im Saarland sind über 3.000 Menschen glücksspielsüchtig. Weitere 4.100 Personen zeigen ein problematisches Spielverhalten. Die durch Spielsucht verursachten Kosten liegen allein im Saarland bei jährlich 30 Millionen Euro.

Unbenommen sind die Gefahren der Spielsucht bei LOTTO 6aus49 wesentlich geringer als bei Spielautomaten, Poker oder Sportwetten. Dies liegt an der sehr moderaten Ausgestaltung, etwa der relativ langsamen Spielfolge mit nur zwei Ziehungen pro Woche. Das geringe Suchtpotenzial ist aber auch darauf zurückzuführen, dass Lotterien in Deutschland seit über 60 Jahren sehr verantwortungsbewusst unter staatlicher Kontrolle veranstaltet werden.

Jugendliche sind für die „Verführungen des Alltags“, wie auch das Glücksspiel, leichter zu begeistern als Erwachsene. Saartoto und seine Annahmestellen sind sich dieser Gefahr stets bewusst. Sie tragen konsequent zum aktiven Jugendschutz bei und verwehren Minderjährigen die Teilnahme an Lotterien und Wetten.
Seit Inkrafttreten des Staatsvertrages zum Lotteriewesen von 2004 besteht auch ein gesetzliches Verbot für die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Lotterien und Wetten: „Die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen darf Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen an Lotterien und Wetten ist unzulässig.“

Für Minderjährige strikt verboten ist also die Spielteilnahme an allen Lotterien und Wetten, einschließlich Rubbellotterie und ODDSET.

Verboten sind auch Gewinnauszahlungen an Minderjährige oder sonstige Serviceleistungen, wie zum Beispiel das Beantragen einer Kundenkarte.

Wir sind uns sicher, dass diese Vorgehensweise auch die Zustimmung aller verantwortungsbewussten Erziehungsberechtigten findet. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass auch Einverständniserklärungen von volljährigen Dritten, etwa der Eltern, Jugendliche nicht zur Spielteilnahme berechtigen. Minderjährige sind grundsätzlich von Glückspielangeboten fernzuhalten

Aktuelles aus der Forschung

Sperranträge

Als zentrale Maßnahme zum Spielerschutz betreibt Saartoto ein übergreifendes Sperrsystem für Glücksspiele mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Demnach können sich Spielteilnehmende auf eigenen Wunsch jederzeit selbst sperren lassen (Selbstsperre).

Als Folge dieser Spielersperre ist es nicht mehr gestattet, am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken (§ 20 GlüStV), an Wetten (§21 Abs. 3 GlüStV; z.B. der ODDSET-KOMBI-Wette, der ODDSET-TOP-Wette und an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (§ 22 Abs. 2 GlüStV; z.B. KENO und plus5) teilzunehmen.

Neben allen staatlichen Lotteriegesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks sind an diesem Sperrsystem auch die deutschen Spielbanken beteiligt.

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel für Familienangehörige eines Spielteilnehmers, dessen Spielverhalten problematisch erscheint, die Möglichkeit zur Fremdsperre durch Saartoto.

Ein problematisches Spielverhalten kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Spielteilnehmende aufgrund seiner Beteiligung am Glücksspiel seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Vermögen desjenigen stehen. Die Auswirkungen der Fremdsperre sind für den Betroffenen dieselben wie bei der schon beschriebenen Selbstsperre.

Anträge und Informationen zur Selbstsperre und zur Fremdsperre erhalten Sie hier oder in den Annahmestellen von Saartoto.

Downloads